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Unsere “Spielregeln” zur theoretischen Ausbildung:
Nach der Anmeldung besucht der Fahrschüler den theoretischen Unterricht und bereitet sich parallel durch Bearbeitung des Fragenkataloges auf die theoretische Prüfung vor. Dies kann durch eigene Papierbögen, Programme oder durch die von uns angebotenen Lehrmittel geschehen. Darüber hinaus stehen Lernarbeitsplätze in der Fahrschule während den Bürozeiten oder auch nach Absprache zum Lernen bereit.
Hat der Fahrschüler den nötigen Unterricht besucht, die Fragen durchgearbeitet und fühlt sich fit, sind in der Fahrschule noch Vorprüfungen abzulegen.
Wenn die Vorprüfungen bestanden wurden, melden wir den Fahrschüler zur theoretischen Prüfung an.
Dies mag für den Einen oder Anderen ein Problem darstellen aber gemäss §6 der Fahrschülerausbildungsordnung sind wir dazu verpflichtet!
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